Bußgelder aus Strafverfahren

05.04.2017

Die Generalstaatsanwältin Bremen hat im März 2017 entschieden „AVS & friends e.V.“ in die Liste der Bußgeldinteressenten für den Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen aufzunehmen.

Den Bremer Richterinnen und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist es ab sofort möglich AVS & Friends e.V. als gemeinnützige Einrichtung bei der Zuwendung von Geldbeträgen zu berücksichtigen.

Für uns als gemeinnützige Organisation sind Bußgelder aus Strafverfahren wichtig. Mit Ihrer Zuwendung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung von durch Krebs in finanzielle Not geratenen Patienten und deren Familien. Die Erstellung von Spenden-/Zuwendungsbescheinigungen ist für Geldauflagen allerdings nicht möglich. Mehr Details und Bankverbindung siehe Spenden.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.